Gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlagen auf größeren Mehrfamilien- Wohnhäusern

Sind Sie Eigentümer oder Bewohner einer Wohnung in einem größeren Mehrparteien-Wohnhaus?

Wollen Sie durch eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, die sich im Eigentum der Wohnungseigentümer befindet, laufend Stromkosten sparen, an der Rentabilität der Anlage langfristig profitieren und sich nebenbei an der Energiewende beteiligen?

Wollen Sie sich von künftigenPreissteigerungen beim Strom und von Netzbetreibern unabhängiger machen und ihr e-Auto mit eigenem PV-Strom laden?

Dann können wir Ihnen eine einfache Lösung vorschlagen!

Wie funktioniert das?
Der Weg zur Umsetzung
Einwände, Fragen und Antworten
Ich bin interessiert und möchte ggf. mehr Informationen erhalten

Energiegemeinschaften sind schon lange in aller Munde, viele wurden auch schon gegründet, aber kaum welche sind bisher wirklich in Betrieb. Schon die ersten grundsätzlichen Planungsschritte, die Gründung und laufende Organisation einer Rechtspersönlichkeit (Verein, Genossenschaft etc.) für Errichtung und Betrieb der Anlage und die Einholung der erforderlichen Gutachten, Genehmigungen und Förderungen haben bisher viele abgeschreckt. Vor allem aber die laufende Organisation, um die Erträge aus dem Betrieb der PV-Anlage gerecht auf die einzelnen Eigentümer und Strombezieher aufzuteilen, ist eine ziemliche vertragliche und organisatorische Hürde.

Bei gemeinschaftlichen PV-Anlagen auf den Dächern größerer Mehrparteien-Wohnhäuser, deren Wohnungen sich im Eigentum befinden, bilden die jeweiligen Eigentümergemeinschaften bereits Rechtspersönlichkeiten, die als Eigentümer und Betreiber der Anlagen auftreten können. In den Hausverwaltungen sind auch schon entsprechende Verwaltungsorgane vorhanden. Damit wäre der Anfang auch schon gemacht.

Wir haben vor einiger Zeit einen Anbieter gefunden, der sich ausschließlich auf solche Fälle konzentriert und alle Leistungen für die Planung, Errichtung und den Betrieb gemeinschaftlicher PV-Anlagen auf Mehrparteien-Wohnhäusern aus einer Hand anbietet. Auf Wunsch können aber auch Teilleistungen entweder von der jeweiligen Hausverwaltung selbst oder von Unternehmen erbracht werden, die von der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft gewählt werden. Der von uns vorgeschlagene Anbieter hat schon einige Anlagen erfolgreich in Betrieb und viele in verschiedenen Phasen der Umsetzung.


Allein im Bereich Parkstrasse, Buchenweg, Kirschenweg und Josef-Bauer Straße haben wir für solche Anlagen geeignete Gebäude mit einer Brutto-Dachfläche von etwa 9500 Quadratmetern. Das sollte für einen Ertrag von etwa 850.000 kWh pro Jahr ausreichen.

Wie funktioniert das?
Die Eigentümergemeinschaft beschließt mit Mehrheit die Errichtung und den Betrieb einer gemeinschaftlichen Photovoltaik-Anlage. Die Beschlussfassung geschieht in
mehreren Phasen. Die Hausverwaltung ist von Anfang an mit dabei und kann selbst auch gewisse Teilleistungen übernehmen oder vergeben. Ist der Beschluss gefasst, müssen alle Eigentümer bei der Investition mitmachen, erhalten aber auch die Erlöse aus der Anlage – auch dann, wenn sie selbst nicht in dem Gebäude wohnen und keinen Strom aus der Anlage beziehen. Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch Rücklagen und Kreditaufnahmen.

Ist die PV-Anlage errichtet, wird der von ihr produzierte Strom verkauft, und zwar an
jene Bewohner des Wohnhauses, die Strom aus der Anlage beziehen wollen (da müssen nicht alle dabei sein) und die den Strom zur gleichen Zeit, in der er erzeugt wird, auch verbrauchen. Dieser „interne“ Strompreis wird von der Eigentümergemeinschaft selbst festgelegt. Er ist günstiger als der Preis vom öffentlichen Netz, aber hinreichend hoch, dass sich die Anlage innerhalb einer vernünftigen Zeit amortisiert.
Der PV-Strom, der nicht zeitgleich verbraucht werden kann, wird ins öffentliche Stromnetz gespeist. Die Erlöse daraus tragen auch zur Amortisation bei.
Wird weniger PV-Strom erzeugt als gerade verbraucht wird, wird die fehlende Energie ganz normal von den bisherigen Stromlieferanten zu den vereinbarten Preisen bezogen. Niemand muss seinen Stromlieferanten wechseln oder irgendwelche Verträge mit ihm ändern.
Der Gewinn aus dem Betrieb der Anlage fließt an die Eigentümergemeinschaft zurück.
Offenlegung nach § 25 MedienG: Herausgeber: Marktgemeinde Biedermannsdorf,
Umweltgemeinderat Karl Wagner,
für den Inhalt verantwortlich: Karl Wagner, 2362 Biedermannsdorf, letztes Update am 11.5.2024