Der Weg zu einer gemeinschaftlichen Photovoltaik-Anlage auf größeren Mehrfamilien-Wohnhäusern
(vorgeschlagener Ablauf)

Ein oder mehrere Wohnungseigentümer holen sich von uns noch weitere Informationen und vereinbaren mit ihrer Hausverwaltung ein Treffen. Bei diesem Meeting, bei dem wir und im Idealfall auch das von uns empfohlene Unternehmen teilnehmen, wird die Hausverwaltung näher informiert und beauftragt im Anschluss daran die Durchführung einer Erstanalyse (Kosten € 950.-).
Die Erstanalyse zeigt die Eignung der Häuser für eine gemeinschaftliche PV-Anlage. Die potenzielle Größe der Anlage (ELWOG § 16a) wird modelliert, danach berechnen sich wichtige wirtschaftliche Planwerte und Kennzahlen für verschiedene Ausbausmöglichkeiten (mit oder ohne PV- Speicher, mit oder ohne Lademöglichkeiten für e-Autos) und verschiedene Szenarien hinsichtlich der zukünftigen Entwicklungen des Strompreises. Das Ergebnis der Erstanalyse ist damit eine sichere Entscheidungsgrundlage. Es wird in einer Mappe zusammengefasst, die allen Eigentümern bzw. Bewohnern der betroffenen Häuser zur Verfügung gestellt werden kann.
Ein Muster einer solchen Erstanalysemappe finden Sie hier.

Die Hausverwaltung beruft eine Eigentümerversammlung ein, stellt dort, zusammen mit dem anbietenden Unternehmen, das Ergebnis der Erstanalyse sowie Finanzierungsmöglichkeiten vor und beantwortet offene Fragen. Das Ergebnis der Eigentümerversammlung ist eine Abstimmung über die Beauftragung der Detailplanung (Kosten je nach Umfang der geplanten Anlage etwa € 7.000.- bis € 15.000).
Im Rahmen der Detailplanung werden alle nötigen Gutachten eingeholt und die rechtlichen Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten geprüft. Das Ergebnis ist eine wirtschaftliche Detailplanung und die für Baugenehmigung bzw. Bauanzeige einreichfähigen Pläne und Unterlagen.

In einer neuerlichen Eigentümerversammlung wird das Ergebnis der Detailplanung vorgestellt und über die Realisierung der Anlage abgestimmt. Danach wird die Anlage errichtet, die Software für den Anlagenbetrieb eingerichtet und sämtliche erforderlichen Verträge erstellt.

Nach Inbetriebnahme erfolgt die laufende Stromabrechnung, die Administration der StromkundInnen, die Erstellung eines jährliche Anlagereports, die laufende wirtschaftliche Optimierung sowie Wartung und ggf. Reparatur der Anlage

Ich bin interessiert und möchte ggf. mehr Informationen erhalten.
Offenlegung nach § 25 MedienG: Herausgeber: Marktgemeinde Biedermannsdorf,
Umweltgemeinderat Karl Wagner,
für den Inhalt verantwortlich: Karl Wagner, 2362 Biedermannsdorf, letztes Update am 11.5.2024