Gemeinschaftlichen Photovoltaik-Anlagen in Biedermannsdorf, dazu Fragen, Einwände und Antworten

Allein in der Parkstrasse und am Buchen- und Kirschenweg gibt es in Biedermannsdorf große Mehrfamilienwohnhäuser mit Flachdächern, die sich für PV-Anlagen mit insgesamt etwa 1000 kWp eignen würden. Für eine dieser Anlagen wurde für eine Installation mit einem Potential von 245 kWp bereits eine detaillierte Erstanalyse durchgeführt. In einer von der Hausverwaltung einberufenen, beschlussfähigen Eigentümerversammlung wurde das Ergebnis der Erstanalyse vorgestellt, offene Fragen beantwortet und die Beauftragung der Detailplanung beschlossen.

Hier sind einige der aufgeworfenen Einwände und Fragen sowie die Antworten des anbietenden Unternehmens wiedergeben.

F: Eine Anlage in dieser Größe ist ein umsatz- und einkommensteuerpflichtiger Betrieb, wodurch die Einnahmen stark reduziert werden und ein steuerlicher Aufwand notwendig wird.
A: Es ist richtig, dass der hausinterne Verkauf umsatzsteuerpflichtig ist. Diese steuerlichen Aufwände sind bereits in der Wirtschaftlichkeitsrechnung vorgesehen. Eine Einkommensteuerpflicht auf die natürliche Person (Wohnungseigentümer) würde nur ausgelöst werden, wenn der jährliche gesetzliche Freibetrag überschritten würde. Dies ist bei einer Gemeinschaftsanlage in Ihrem Haus aufgrund der Vielzahl der Wohneinheiten auszuschließen.

F: Für die Einspeisung einer so hohen Leistung ist die Bewilligung des Netzbetreiber (Wiener Netze) notwendig.
A: Absolut richtig. Das Netzansuchen beim zuständigen Netzbetreiber ist Teil unserer Leistungen in der Phase der Machbarkeitsstudie.

F: Für die Abnahme des Stroms muss ein Abnehmer mit guten Abnahmepreis gefunden und aufrecht gehalten werden.
A: Richtig. Standardmäßig schlagen wir den Verkauf des überschüssigen Stroms an die ÖMAG vor. Der von der ÖMAG bezahlte Tarif für den Überschuss-Strom ist der selbe für kleine als auch größere Anlagen (bis 500 kWp pro Anlage!).

F: Die Förderung einer Großanlage ist geringer als eine von Kleinanlagen.
A: Richtig, jedoch ist der Unterschied nicht all zu groß und steht in keiner Relation von den Mehrkosten von zusätzlichen Wechselrichtern, die für eine Vielzahl von kleinen Anlagen benötigt würden.

F: Die Festsetzung des internen Strompreises müsste regelmäßig durch die Gemeinschaft evaluiert werden.
A: In unserem Model wird standardmäßig der interne Strompreis an eine Referenzgröße (ÖSPI) gekoppelt und jährlich angepasst. Einmal pro Jahr kann die Eigentümergemeinschaft auch eine außertourliche Änderung des interne Strompreises festlegen.

F: Der interne Preis sollte so hoch sein, dass er nur geringfügig unter dem Arbeits- und Netzpreis liegt, sodass zwar auch jene, die nicht investieren einen kleinen Nutzen haben und daher auch Strom abnehmen, aber andererseits die Investition schnell zurück läuft.
A: Genau das ist auch unser Ansatz. Wir geben zu Beginn des Anlagenbetriebs immer einen Vorschlag (keine Verpflichtung) zur Festlegung des internen Strompreises, der die Interessen aller im Haus (sowohl Eigentümer als auch Mieter) berücksichtigt.

F: Die PV-Anlage auf dem Dach könnte alternativ auf eine interessierte Anzahl von Wohnungsinhabern aufgeteilt werden.
A: Wird die Anlage nicht durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), sondern durch einzelne natürliche Personen errichtet, bedarf es einer 100% Zustimmung aller MiteigentümerInnen im Haus (für eine Errichtung durch die WEG reicht ein Mehrheitsbeschluss). Das heißt, wenn Sie nicht alle Unterschriften im Haus zusammenbekommen, ist diese Art der Umsetzung rechtlich nicht umsetzbar. Außerdem müssten die Mitglieder der Energiegemeinschaft erst eine Rechtspersönlichkeit (Verein, Genossenschaft o.ä.) mit allen damit verbundenen administrativen Problemen und laufenden Verpflichtungen gründen. Bei dem von uns vorgeschlagenen Modell übernimmt die Eigentümergemeinschaft als bereits existierende Rechtspersönlichkeit die Rolle als Anlagenbesitzer und -betreiber.

F: Diese Kleinanlage wären weder umsatz- noch einkommensteuerpflichtig
A: Aus wirtschaftlicher Sicht ist von der Errichtung lauter Kleinstanlagen dringend abzuraten. Zwar ist es richtig, dass bei Kleinstanlagen keine Umsatzsteuer anfällt, diese Aufwände jedoch in keiner Relation zu den Zusatzaufwendungen für die Vielzahl an Wechselrichter (mehrere Tausend Euro pro Stück) stehen. Des Weiteren gilt es zu bedenken, dass ein deutlich höherer elektrotechnischer Aufwand notwendig wäre, da es eine eigene Leitung pro Kleinanlage braucht. Hierbei bitte auch das mögliche Platzproblem für die vielen Leitungen und vor allem für die Installation der Wechselrichter bedenken! Ein weiterer wirtschaftlicher Vorteil einer Gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage ergibt sich aus dem deutlich höheren Eigenverbrauch der Anlage. Je größer der Eigenverbrauch, desto größer die Gewinne aus der Anlage, da die Einspeisung in das öffentliche Netz weniger profitabel ist, als wenn man den Strom selbst nutzt. Und je mehr Haushalte den Strom einer Anlage beziehen können, desto größer ist eben der Eigenverbrauch der Anlage.

F:
Der Überschussstrom kleinerer Einzelanlagen könnte an die OeMAG zum Großhandelspreis verkauft werden.
A: Der Überschuss-Strom kann zum selben Tarif verkauft werden, auch an die OeMAG, als bei kleineren Anlagen.

F: Bei kleineren Einzelanlagen gäbe es keine weitere komplizierte Verknüpfung zwischen den Eigentümern.
A: Durch die Anschaffung der Anlage durch die WEG gibt es keine komplizierte Verknüpfung zwischen den Eigentümern und ist gleich zu behandeln wie jede andere Gemeinschaftsinvestition im Haus (z.B. wenn die Fassade saniert oder das Dach neu gedeckt wird). Viel eher ist die Errichtung von Kleinanlagen durch Einzelpersonen auf Gemeinschaftsfläche sehr kompliziert, da es viele Themen dabei zu beachten gilt (Notwendigkeit von vielen Einzelverträgen gegenüber der WEG; Wer hat Anspruch auf die Dachflächen, wenn es mehr Interessierte gibt, als Platz ist? Wie viel Anspruch auf eine Dachfläche bekommt eine einzelne Partei und wie kann dies fair geregelt werden? Was passiert, wenn eine Partei im Nachhinein auch gerne einen Teil der Dachfläche nutzen möchte, aber kein Platz mehr frei ist? Und und und......

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für den Inhalt verantwortlich: Karl Wagner, 2362 Biedermannsdorf, letztes Update am 11.5.2024